Heilpädagogin/Heilpädagogen (m/w/d)
In der Gemeinde Schwielowsee ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle einer/eines
Heilpädagogin/Heilpädagogen (m/w/d)
mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 30,0 Stunden zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Entgeltordnung des TVöD, für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, Tarifgebiet Ost (VKA) mit der EG S8b.
Der Arbeitsort ist die Gemeinde Schwielowsee.
Gemäß Kita-Personalverordnung sind nur fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignete pädagogische Fachkräfte zu beschäftigen.
Wir erwarten:
- Abschluss als staatlich anerkannte Heilpädagogin/Heilpädagoge oder einer vergleichbaren Ausbildung im heilpädagogischen Bereich
- Freude an der Arbeit und der speziellen Förderung der Kinder in unseren Einrichtungen
- Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kommunikation mit Eltern und Team über die Arbeit mit den Kindern sind wichtige Voraussetzungen
- sowie die Bereitschaft zur persönlichen Fort- und Weiterbildung.
Wir bieten:
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in unserer Gemeinde mit einer leistungsgerechten Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), regelmäßige Tariferhöhungen und eine Sonderzahlung
- zusätzlich zum Gehalt eine attraktive betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgungskasse)
- wir fördern Sie mit umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen zur fachlichen Weiterbildung
- mit kollegialen Absprachen unterstützen wie Sie dabei, Familie und Beruf zu vereinbaren.
Ihre Bewerbung an:
Ihre schriftliche Berwerbung, gern auch per Mail (ausschließlich als PDF-Datei), mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Berufsweg, Zeugnisse, aktuelles Führungszeugnis), richten Sie bitte unter dem Kennwort „Bewerbung Heilpädagogik“ an:
Per E-Mail:
Per Post:
Gemeinde Schwielowsee
Personalabteilung
Potsdamer Platz 9
14548 Schwielowsee
Ist der Bewerbung kein frankierter Rückumschlag beigefügt, werden die Unterlagen nach drei Monaten entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, die den Bewerber/-innen im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung entstehen (Fahrtkosten o.ä.), können nicht erstattet werden.