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Bürgerinformation

09.02.2026 | Mitteilungen

APM informiert über Abfallentsorgung bei Schnee- und Eisglätte

 

Abfall-Nachleerungstermine für die ausgefallenen Touren vom 06.02.2026

Aufgrund der Witterungslage mit starkem Glatteis, das auch den Landkreis Potsdam-Mittelmark betraf, musste die Abfallentsorgung am 06.02.2026 aus Sicherheitsgründen vollständig eingestellt werden. Die ausgefallenen Entsorgungstouren werden in dieser Woche, vom 09. bis 13. Februar 2026, nachgeholt.

Es gelten folgende Nachfahrtemine:

  • Am Montag, 09.02.2026, erfolgen die Nachfahrten der Sperrmülltouren in Ziesar (Ortsteile) sowie der Weißen Ware in Stahnsdorf und Michendorf.
  • Am Dienstag, 10.02.2026, werden die Touren für Weiße Ware, Tonnentausch in Wusterwitz nachgeholt inkl. Weihnachtsbaumabholung Borkheide, Borkwalde, Fichtenwalde, Busendorf, Klaistow, Kanin.
  • Am Mittwoch, 11.02.2026, werden die Touren für Tonnentausch in Bad Belzig nachgefahren. Außerdem erfolgen Restmüll-Nachfahrten in Michendorf/Neuseddin (1.100 l) sowie in Werder und Beelitz (1.100 l). Ergänzend werden Papier- und Pappe-Touren in Golzow (Ortsteile), Beelitz (1.100l) sowie Pappe/Papier-Touren in Beelitz-Heilstätten nachgeholt.
  • Am Freitag, 13.02.2026, finden Restmüll-Nachfahrten in folgenden Orten statt: Caputh, Wildenbruch/Tremsdorf/Fresdorf/Stücken sowie in Ferch (Ortsteile), Treuenbrietzen, Brück/Linthe und weitere Dörfer statt. Pappe und Papier-Touren werden an diesem Tag in Treuenbrietzen und Nichel (Jeserig, Niederwerbig, Rietz und Ortsteile, Grabow, Haseloff) nachgeholt.
  • Biotonnentouren können aus Kapazitätsgründen nicht nachgefahren werden.

Aufgrund der aktuell herrschenden Witterung mit Minusgraden, Eisglätte und vereisten Straßenabschnitten ist die Abfallentsorgung in einzelnen Straßen und Straßenzügen im Landkreis Potsdam-Mittelmark derzeit nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Die Sicherheit aller Beteiligten hat hierbei oberste Priorität – sowohl die der Anwohnerinnen und Anwohner als auch die unserer Einsatzkräfte mit ihren Fahrzeugen. In vollständig vereisten oder nicht ausreichend geräumten Straßen entstehen erhebliche Gefahrenlagen: Sammelfahrzeuge können ins Rutschen geraten, Brems- und Lenkmanöver sind nicht mehr zuverlässig möglich, und auch für Fußgänger besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Unter diesen Umständen ist ein gefahr- und schadloser Einsatz nicht zu verantworten.

Diese Vorgehensweise ist rechtlich eindeutig geregelt.
Nach § 17 Absatz 6 der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark besteht kein Anspruch auf eine Nachentsorgung oder Gebührenermäßigung, wenn die Einsammlung der Abfälle aufgrund von Hindernissen nicht erfolgen kann. Zu solchen Hindernissen zählen neben Baustellen oder falsch parkenden Fahrzeugen ausdrücklich Umstände, die eine sichere Befahrbarkeit der Straße verhindern.

Ergänzend regelt § 18 der Satzung die Bereitstellung der Abfallbehälter. Demnach muss die Entleerung ohne Schwierigkeiten, ohne Zeitverlust sowie gefahr- und schadlos möglich und insgesamt zumutbar sein. Eine Straße gilt nur dann als befahrbar, wenn sie dauerhaft und ohne unzumutbare Gefährdung im Einklang mit den verkehrsrechtlichen Bestimmungen und den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung befahren werden kann. Diese Voraussetzungen sind bei stark vereisten Straßen eindeutig nicht erfüllt.

Abfallfahrzeug der APM im Schnee