Waschbären in der Gemeinde Schwielowsee
Waschbären in der Gemeinde Schwielowsee
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Ausbreitung des Waschbären im Land Brandenburg informieren. Wie man sich als Betroffener verhalten sollte und wo man Hilfe bekommen kann.
Der Waschbär zählt als Kleinbär zu den Raubtieren (Carnivora). Es zieht ihn besonders gern in die Nähe von oder direkt in Siedlungsgebiete. Als anpassungsfähiger und schlauer Allesfresser, obendrein noch ein äußerst geschickter Kletterer, der kaum Scheu vor Menschen hat, wird er so oft zu einem plagenden Problem. Er vermehrt sich stark und verdrängt dabei einheimische Arten.
Was kann man tun, wenn sich ein Waschbär im Haus oder im Garten aufhält?
Waschbären unterliegen im Land Brandenburg dem Jagdrecht. Das bedeutet, dass nur ein Jäger die Tiere einfangen oder gar töten darf. Da es sich bei den Waschbären um jagdbares Wild handelt und in befriedeten Bezirken (in der Regel bebaute oder unbebaute Grundstücke in Ortslagen) eine Genehmigung zur Jagd notwendig ist, informieren Sie daher immer die untere Jagdbehörde (Landkreis Potsdam-Mittelmark).
Waschbären stehen zwar nicht unter Naturschutz und es ist auch keine Schonzeit für Waschbären festgelegt. Dennoch dürfen Elterntiere, die für die notwendige Aufzucht der Jungtiere verantwortlich sind, in den Setz- und Brutzeiten nach § 22 Bundesjagdgesetz bis zum Selbständig werden der Jungtiere nicht bejagt werden (Setzzeiten Juni-Juli).
Was ist verboten?- Fallen stellen
- Auslegen von Gift
- eigenmächtiges Töten
- Füttern von Waschbären
- Ruhe bewahren: Waschbären meiden in der Regel direkten Kontakt mit Menschen, besonders Kinder. Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und Tier nicht zu füttern.
- Lassen Sie keine Essensreste im Freien liegen (Haustiere nicht draußen füttern). Es lockt Waschbären an und sie verlieren ihre Scheu vor Menschen! Speisereste wie Brot, Grillgut, Fisch, Milchprodukte, Obst etc. nicht auf den offenen Kompost geben
- Vogel- und Eichhörnchenfutter darf nicht erreichbar sein.
- Reifes Obst und Beeren ernten, Fallobst regelmäßig einsammeln.
- Abfallbehältnisse und geschlossene Komposter sichern (Deckel mit Stein beschweren, Spanngurt oder mindestens einen halben Meter entfernt von Zaun oder Mauer aufstellen).
- Gelbe Säcke morgens rausstellen oder in verriegelbaren Boxen aufbewahren.
- Keine Überstiegsmöglichkeiten von benachbarten Bäumen, Sträuchern, einem Haus oder Schuppen ermöglichen!
- Aufstieg aufs Dach durch glatte 1 m x 1 m Blechmanschetten verhindern, damit die Waschbären keinen Halt an den Fallrohren der Regenrinnen finden.
- Sollten Waschbären in Gebäude eingedrungen sein, die Zugangswege versperren, sich dabei aber versichern, dass der Waschbär nicht im Gebäude ist (z.B. starkes Metallgitter auf dem Schornstein anbringen, zersprungene Fenster, Risse im Mauerwerk oder offene Kamine müssen als potenzielle Einschlupflöcher gesichert werden, Dachkästen verschließen oder verkleiden, verschobene Dachziegel überprüfen).
- Vergrämungsmaßnahmen: Auslegen von Toilettensteinen, Mottenkugeln oder Lavendelsäckchen. Dabei gilt je intensiver der Geruch desto besser die Wirksamkeit
- Katzenklappen nachts verschließen.
- Auf Lagerung von verschiedenem Unrat im Garten oder Terrasse und Balkon, wie Sperrmüll oder Baumaterial verzichten. So bietet man Unterschlupf und Möglichkeiten für Nachtquartiere. Auch Gartenhäuser & Garagen sind begehrte Schlaf- und Wurfplätze.
- Waschbären sind nachtaktiv und sie mögen keinen Lärm. Starke Lampen & laute Musik vertreiben sie. Ihr Geruchssinn ist sehr stark.
Kontakt Untere Jagdbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Potsdamer Straße 18,
14776 Brandenburg an der Havel,
Telefon:+49 3381 533-124,
Telefon:+49 3381 533- 324,
E-Mail:
