Zur optimalen Funktion unserer Webseite verwenden wir einen Session Cookie. Dieser speichert keine personenbezogenen Daten. Der Cookie wird beim Verlassen der Seite wieder gelöscht. Datenschutzerklärung für weitere Informationen
Entsprechend § 10a (2) der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBI. I S. 1298) geändert worden ist, müssen der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet gestellt werden.