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Informationspflichten nach DSGVO

Am 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Ziel ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen zu schützen und insbesondere deren Rechte auf Schutz personenbezogener Daten. Im Artikel 13 und 14 der EU-DSGVO ist die Informationspflicht und das Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten aufgeführt. Nachstehend erhalten Sie für alle Fachverfahren eine Information zu der Betroffenenauskunft.


Gesetzliche Grundlagen

Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) 

Brandenburgisches Datenschutzgesetz (neu) BbgDSG 


Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Melderegister / Pass- und Ausweisregister (PDF)
  2. Personenstandswesen (PDF)
  3. Gewerberegister (PDF)
  4. Wahlhelferdatenbank (PDF)
  5. Kurbeitragserhebung Zweitwohnungsbesitzer (PDF)
  6. Kurbeitragserhebung (PDF)
  7. Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung, Tagespflege oder VHG (PDF)
  8. Ratsinformationssystem (PDF)
  9. Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträge (PDF)
  10. Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (PDF)
  11. Bereich Kasse / Vollstreckung und Steuern (PDF)
  12. Vollstreckung (PDF)
  13. Friedhofsgebühren für die kommunalen Friedhöfe (PDF)
  14. Wohnberechtigungsschein (PDF)
  15. Mandatsträger (PDF)
  16. Sachgebiet Ordnung und Sicherheit (PDF)
  17. Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGesetzbuch (PDF)
  18. Online-Terminbuchungen (PDF)